Anders als in der Natur oder unseren Stadtlandschaften werden Spielanlagen und Bewegungslandschaften explizit zur motorischen Betätigung und -förderung für Kinder- und Jugendliche entworfen. Kinder- und Jugendliche sollen auf diesen Anlagen auch Erfahrungen sammeln können, um Risiken abschätzen zu lernen. Um hier möglichst viele unnötige Gefahren auszuschließen, ohne allerdings die Bewegungsfreiheiten einzuschränken, wurden über viele Jahre die Gefahrenquellen begrenzt, indem eine Norm für Spielplatzsicherheit entwickelt wurde und auch immer weiter entwickelt wird.
Sicherheitsstandards für Spielgeräte- und Spielanlagen sind EU weit festgelegt. Das BGB, genauer das Produktsicherheitsgesetz, sieht für alle Spielgeräte und Spielanlagen eine Sicherheitsprüfung nach Sicherheitsnormen (hier DIN 1176) vor. Gesetzlich vorgesehen sind Erstabnahmen, Jahreshauptinspektionen, operative Inspektionen und Sichtkontrollen.
